Die Personensorge und die damit zusammenhängende Vertretung im Rechtsverkehr beinhaltet hauptsächlich Aufgaben in Bezug auf die alltägliche Betreuung und Begleitung sowie Vertretung des urteilunfähigen Betroffenen im Rechtsverkehr, so bspw. vor Behörden und Privaten.
Die Personensorge erstreckt sich vereinfacht gesagt auf alle Aspekte, die eng mit Ihrer Persönlichkeit verbunden sind; dazu zählen die Wohnsituation, das Bearbeiten der Post, die Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Entscheidungen bezüglich der Gesundheit und vieles mehr.
Der/die Beauftragte ist verpflichtet, die Interessen und Ihren Willen, wie er im Vorsorgeauftrag formuliert wurde, zu respektieren und zu wahren. Dies beinhaltet auch, dass die beauftragte Person Entscheidungen trifft, die Ihren Wünschen und Wertevorstellungen entsprechen.